Schutzwürdigkeit geht kommunaler Volksabstimmung vor

Die Stimmbürger von Fällanden werden am 22. Oktober 2023 in einer Grundsatzabstimmung zu Neubau oder Sanierung des Gemeindehauses Stellung nehmen. Entscheiden sich die Bürger für den Neubau und damit für den Abbruch des Gemeindehauses, könnte dieser Entscheid allenfalls nicht umsetzbar sein, wenn das architektonisch wertvolle Gemeindehaus unter Denkmalschutz gestellt werden müsste.
Schutzwürdigkeit geht kommunaler Volksabstimmung vor